Testament

Auch wenn das familiäre Verhältnis sonst ungetrübt ist, eine fehlende Regelung des Erbrechtes kann zu Ungewissheit und dem Gefühl der Ungerechtigkeit führen. Zwar gibt das Gesetz ein bestimmtes Erbrecht der nahen Verwandten im Sinne von Quoten und detailreichen Regelungen vor, dennoch kann die Abbildung der eigenen familiären oder partnerschaftlichen Verhältnisse dabei auf der Strecke bleiben. Erkundigen Sie sich bei uns über die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen. Sollten diese nicht Ihren Wünschen entsprechen, bleibt Ihnen die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Vermächtnis) offen.

Sie können bei uns eine letztwillige Verfügung errichten und sich bezüglich der inhaltlichen Gestaltung beraten lassen. Auch die Einhaltung der strengen Formvorschriften ist dabei zu beachten, damit gewährleistet ist, dass Ihr Wille im Verlassenschaftsverfahren umgesetzt wird.  Zudem können Sie sicher sein, dass Ihr Wille auch den Weg in das Verlassenschaftsverfahren findet, denn wir verwahren Ihre letztwillige Verfügung und registrieren diese im Österreichischen Zentralen Testamentsregister, welches beim Ableben einer Person immer abzufragen ist.