Kaufvertrag und notarielle Treuhandschaft
Der Kauf und Verkauf eines Hauses, eines Grundstückes oder einer Wohnung sind keine alltäglichen Rechtsgeschäfte und sollten daher überlegt und mit rechtlicher Beratung erfolgen. Als Urkundenverfasser beraten wir Sie sowohl als Verkäufer als auch als Käufer über die mögliche rechtliche Gestaltung, die optimale steuerliche Umsetzung sowie die grundbücherliche Durchführung und nehmen als Beurkundungspersonen auch die Unterschriftsbeglaubigung vor. Ihr Vorhaben wird somit leicht realisierbar.
Als Treuhänder nehmen wir für Sie den Kaufpreis auf einem Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank in Verwahrung und sorgen für eine fristgerechte und vertragskonforme Abwicklung des Kaufgeschäftes. Die Treuhandschaft verschafft Ihnen die notwendige Absicherung dieses wichtigen Vorganges. Die Treuhandschaft wird von uns im Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer verzeichnet.
Weiters sorgen wir für die grundbücherliche Durchführung des Vertrages; damit ist die Umsetzung des Kaufgeschäftes beim zuständigen Grundbuchsgericht gemeint.
Sollten auf der Immobilie Lasten verzeichnet sein, beispielsweise ein Pfandrecht, so können wir als Treuhänder in Ihrem Auftrag die Lastenfreistellung der Immobilie mit dem treuhändig hinterlegten Kaufpreis veranlassen.
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Schenkung und Übergabe
Sie möchten eine Immobilie oder andere Vermögenswerte verschenken?
Daraus ergeben sich mehrere Rechtsfragen, etwa hinsichtlich des Erb- und Pflichtteilsrechtes und auch des Steuerrechtes. Ungeachtet des verschenkten Gegenstandes und dessen Wertes ist es notwendig, sich eingehend beraten zu lassen. Eine unbedachte und nicht formgerechte Schenkung könnte die Unwirksamkeit nach sich ziehen und sowohl für den Geschenkgeber als auch für den Beschenkten ungewollte Folgen haben.
Sie möchten eine Immobilie übertragen und sich dafür eine Gegenleistung vorbehalten?
Es gilt dabei, Ihre spezifischen Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen sowie die entsprechende Umsetzung zu ermöglichen. So werden zum Beispiel die Aufnahme von Wohnungsrechten, Fruchtgenussrechten, Veräußerungs- und Belastungsverboten, Vorkaufsrechten, etc. erörtert.
Wir beraten Sie und bereiten eine Ihren Wünschen entsprechende Urkunde vor. Des Weiteren sorgen wir für die Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern und Abgaben sowie die grundbücherliche Durchführung.
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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Sie möchten ein Unternehmen oder eine Gesellschaft gründen, sind aber nicht sicher, welche Rechtsform bzw. Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, AG) die richtige ist?
In Ihrem Geschäftsfeld sind Sie bereits seit einiger Zeit allein tätig und möchten einen Partner in Ihr Unternehmen aufnehmen oder Sie arbeiten mit Ihren Partnern bereits zusammen und möchten die Gesellschaftsform oder die Struktur der Geschäftsführung ändern?
Wir sind Anlaufstelle für alle unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dies zählt zu den wichtigsten Aufgabengebieten eines Notars.
Auf Sie, Ihre Partner und Ihr Unternehmen angepasste Regelungen helfen, den täglichen Geschäftsbetrieb zu erleichtern, Übervorteilungen zu verhindern und unnötige Streitigkeiten und Folgekosten zu vermeiden.
Es gehört zu unserem Tätigkeitsbereich, Gesellschaften zu gründen, Satzungen und Gesellschaftsverträge zu verfassen bzw. abzuändern oder Umgründungen aller Art (Einbringungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen, Zusammenschlüsse oder Realteilungen) vorzunehmen, welche formal und inhaltlich den Wünschen des Auftraggebers und den Ansprüchen des Gesetzgebers entsprechen. Dies erfolgt regelmäßig durch Beiziehung des Steuerberaters des Unternehmens unter Bedachtnahme auf die steuerlichen Auswirkungen.
Dem Unternehmer wird dadurch ermöglicht, den Fokus auf die unternehmerische Tätigkeit zu richten.
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Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
In der Bevölkerung ist der Notar wohl aufgrund seiner Tätigkeit als Gerichtskommissär in Verlassenschaftssachen bekannt.
Beim Tod eines Menschen werden wir als öffentliche Notare im Auftrag des zuständigen Bezirksgerichtes tätig, um im sogenannten Verlassenschaftsverfahren für eine vollständige Aufstellung der Verlassenschaft und eine korrekte Ermittlung der Erben zu sorgen. In dieser Funktion haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Erben und Vermächtnisnehmer über ihre Rechtsstellung informiert werden und zu ihrem Recht kommen. Darüber hinaus können potentielle Erben oder Vermächtnisnehmer mit Fragen einer Nacherbschaft, eines Nachvermächtnisses, einer Pflichtteils- oder Schenkungsanrechnung konfrontiert sein. Wir stehen Ihnen als kompetente Partner dabei zur Seite und erörtern mit Ihnen die Sie betreffenden Rechtsfragen und möglichen Lösungswege.
Häufig wird das Erbe im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens mittels eines sogenannten Erbteilungsübereinkommens unter den Erben einvernehmlich aufgeteilt. Aufgrund unserer großen Erfahrung bei der Abwicklung von Verlassenschaften können wir Sie auch in diesem Bereich sehr gut beraten.
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Testament
Auch wenn das familiäre Verhältnis sonst ungetrübt ist, eine fehlende Regelung des Erbrechtes kann zu Ungewissheit und dem Gefühl der Ungerechtigkeit führen. Zwar gibt das Gesetz ein bestimmtes Erbrecht der nahen Verwandten im Sinne von Quoten und detailreichen Regelungen vor, dennoch kann die Abbildung der eigenen familiären oder partnerschaftlichen Verhältnisse dabei auf der Strecke bleiben. Erkundigen Sie sich bei uns über die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen. Sollten diese nicht Ihren Wünschen entsprechen, bleibt Ihnen die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Vermächtnis) offen.
Sie können bei uns eine letztwillige Verfügung errichten und sich bezüglich der inhaltlichen Gestaltung beraten lassen. Auch die Einhaltung der strengen Formvorschriften ist dabei zu beachten, damit gewährleistet ist, dass Ihr Wille im Verlassenschaftsverfahren umgesetzt wird. Zudem können Sie sicher sein, dass Ihr Wille auch den Weg in das Verlassenschaftsverfahren findet, denn wir verwahren Ihre letztwillige Verfügung und registrieren diese im Österreichischen Zentralen Testamentsregister, welches beim Ableben einer Person immer abzufragen ist.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Über die Möglichkeit, seine Geschäfte selbst nicht mehr regeln zu können, denkt niemand gerne nach. Dennoch gilt es gerade in diesem Bereich vorzusorgen und eine schwierige Situation durch klare Regelungen im Vorfeld zu erleichtern. Nur so kann z.B. im Fall einer Demenz die Handlungsfähigkeit ohne Mitwirkung des Gerichts sichergestellt werden. Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten zu besorgen. Zudem kann dadurch in der Regel die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Sachwalters) durch das Gericht vermieden werden.
Demgegenüber ist die Patientenverfügung das geeignete Instrument, wenn es um die Festlegung medizinischer Maßnahmen geht, welche in Folge schwerer Unfälle oder Krankheit zu treffen sind. Die betroffene Person kann durch eine vorherige Patientenverfügung bestimmte medizinische Behandlungen ausschließen.
Wir beraten Sie gerne eingehend über die Möglichkeiten und über die Verfassung der jeweiligen Urkunden. Zudem wird die Speicherung in den jeweils dafür vorgesehenen Registern von uns veranlasst.
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Ehe- und Partnerschaftsvertrag
Zwei Menschen gehen eine Verbindung durch eine langjährige Partnerschaft oder Verehelichung ein. Gemeinsam bringen Sie Vermögen ein, investieren und bauen sich etwas auf. Doch wie sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Lebensgefährten bzw. Eheleuten hinsichtlich des gemeinsamen oder getrennten Vermögens? Was passiert bei einer Scheidung oder Trennung? Gehört dann alles beiden?
Vertrauen Sie gerade in diesem sensiblen Bereich auf unsere Unparteilichkeit, Diskretion und langjährige Erfahrung als Notar. Mit Ihnen gemeinsamen gestalten wir einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. Wir werden dabei eine vermittelnde Stellung einnehmen und beide Partner hinsichtlich der Auswirkungen ausführlich beraten und belehren.
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Beurkundung und sonstiges Vertragswesen
Von Ihnen wird die Vorlage einer beglaubigten Kopie oder die Leistung einer beglaubigten Unterschrift verlangt?
Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten in die Kanzlei kommen, um eine beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen oder eine Unterschrift zu leisten, welche sodann von uns beglaubigt wird.
Sie möchten eine sonstige vertragliche Vereinbarung, wie z.B. Dienstbarkeitsverträge, Mietverträge, etc., treffen?
Sie benötigen eine Zustimmungserklärung für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung?
Gerne beraten und betreuen wir Sie auch in diesen Angelegenheiten rasch und kompetent.
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