Schenkung und Übergabe

Sie möchten eine Immobilie oder andere Vermögenswerte verschenken?

Daraus ergeben sich mehrere Rechtsfragen, etwa hinsichtlich des Erb- und Pflichtteilsrechtes und auch des Steuerrechtes. Ungeachtet des verschenkten Gegenstandes und dessen Wertes ist es notwendig, sich eingehend beraten zu lassen. Eine unbedachte und nicht formgerechte Schenkung könnte die Unwirksamkeit nach sich ziehen und sowohl für den Geschenkgeber als auch für den Beschenkten ungewollte Folgen haben.

Sie möchten eine Immobilie übertragen und sich dafür eine Gegenleistung vorbehalten?

Es gilt dabei, Ihre spezifischen Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen sowie die entsprechende Umsetzung zu ermöglichen. So werden zum Beispiel die Aufnahme von Wohnungsrechten, Fruchtgenussrechten, Veräußerungs- und Belastungsverboten, Vorkaufsrechten, etc. erörtert.

Wir beraten Sie und bereiten eine Ihren Wünschen entsprechende Urkunde vor. Des Weiteren sorgen wir für die Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern und Abgaben sowie die grundbücherliche Durchführung.