Kaufvertrag und notarielle Treuhandschaft

Der Kauf und Verkauf eines Hauses, eines Grundstückes oder einer Wohnung sind keine alltäglichen Rechtsgeschäfte und sollten daher überlegt und mit rechtlicher Beratung erfolgen. Als Urkundenverfasser beraten wir Sie sowohl als Verkäufer als auch als Käufer über die mögliche rechtliche Gestaltung, die optimale steuerliche Umsetzung sowie die grundbücherliche Durchführung und nehmen als Beurkundungspersonen auch die Unterschriftsbeglaubigung vor. Ihr Vorhaben wird somit leicht realisierbar.

Als Treuhänder nehmen wir für Sie den Kaufpreis auf einem Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank in Verwahrung und sorgen für eine fristgerechte und vertragskonforme Abwicklung des Kaufgeschäftes. Die Treuhandschaft verschafft Ihnen die notwendige Absicherung dieses wichtigen Vorganges. Die Treuhandschaft wird von uns im Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer verzeichnet.

Weiters sorgen wir für die grundbücherliche Durchführung des Vertrages; damit ist die Umsetzung des Kaufgeschäftes beim zuständigen Grundbuchsgericht gemeint.

Sollten auf der Immobilie Lasten verzeichnet sein, beispielsweise ein Pfandrecht, so können wir als Treuhänder in Ihrem Auftrag die Lastenfreistellung der Immobilie mit dem treuhändig hinterlegten Kaufpreis veranlassen.