Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

In der Bevölkerung ist der Notar wohl aufgrund seiner Tätigkeit als Gerichtskommissär in Verlassenschaftssachen bekannt.

Beim Tod eines Menschen werden wir als öffentliche Notare im Auftrag des zuständigen Bezirksgerichtes tätig, um im sogenannten Verlassenschaftsverfahren für eine vollständige Aufstellung der Verlassenschaft und eine korrekte Ermittlung der Erben zu sorgen. In dieser Funktion haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Erben und Vermächtnisnehmer über ihre Rechtsstellung informiert werden und zu ihrem Recht kommen. Darüber hinaus können potentielle Erben oder Vermächtnisnehmer mit Fragen einer Nacherbschaft, eines Nachvermächtnisses, einer Pflichtteils- oder Schenkungsanrechnung konfrontiert sein. Wir stehen Ihnen als kompetente Partner dabei zur Seite und erörtern mit Ihnen die Sie betreffenden Rechtsfragen und möglichen Lösungswege.

Häufig wird das Erbe im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens mittels eines sogenannten Erbteilungsübereinkommens unter den Erben einvernehmlich aufgeteilt. Aufgrund unserer großen Erfahrung bei der Abwicklung von Verlassenschaften können wir Sie auch in diesem Bereich sehr gut beraten.