Ehe- und Partnerschaftsvertrag

Zwei Menschen gehen eine Verbindung durch eine langjährige Partnerschaft oder Verehelichung ein. Gemeinsam bringen Sie Vermögen ein, investieren und bauen sich etwas auf. Doch wie sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Lebensgefährten bzw. Eheleuten hinsichtlich des gemeinsamen oder getrennten Vermögens? Was passiert bei einer Scheidung oder Trennung? Gehört dann alles beiden?

Vertrauen Sie gerade in diesem sensiblen Bereich auf unsere Unparteilichkeit, Diskretion und langjährige Erfahrung als Notar. Mit Ihnen gemeinsamen gestalten wir einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. Wir werden dabei eine vermittelnde Stellung einnehmen und beide Partner hinsichtlich der Auswirkungen ausführlich beraten und belehren.